Ein Kurzzeitkennzeichen kann
- für die Überführung eines Fahrzeugs innerhalb der EU,
- für Probefahren
- und Fahrten zur HU-Werkstatt
genutzt werden.
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichen beginnt mit der Zulassung und beträgt 6 Kalendertage. Die Zulassung und der Versand erfolgen einen Werktag vor dem von Ihnen gewählten Liefertag (Beispiel: gewählter Liefertag: Mittwoch, Zulassung: Dienstag, Kennzeichen gültig bis: einschl. Sonntag). Wird als Liefertag ein Samstag oder Montag gewählt, ist das Kurzzeitkennzeichen somit nur bis einschließlich Mittwoch gültig.
"Grundsätzlich ist es möglich, Kurzzeitkennzeichen für alle Fahrzeugarten zu erwerben (PKW, LKW, Anhänger, Wohnmobil, Motorrad, etc.) ausgenommen sind hier Behördenfahrzeuge mit Blaulicht und Arbeitsmaschinen."
"Nein. Da sich die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens in erster Linie auf das Fahrzeug bezieht, kann die Überführung auch von weiteren Personen vorgenommen werden. Das Mitführen des Fahrzeugscheins ist Pflicht."
Nein, die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt mit der Zulassung und ist gesetzlich auf max. 6 Tage festgelegt (Zulassung = Gültigkeitsbeginn). Die Zulassung erfolgt einen Werktag vor dem gewählten Liefertag.
Nein, das ist nicht nötig. Die Kurzzeitkennzeichen verfallen automatisch mit Ablauf der 6- tägigen Gültigkeit und gelten damit als abgemeldet. Die Kennzeichen und der dazugehörige Schein können danach von Ihnen entsorgt werden.
Für die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen
per Mail:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein (beidseitig)
- gültiger HU Bericht
- Ausweis des Antragstellers
Nein, ist keine gültige HU vorhanden, muss das Kurzzeitkennzeichen direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden, in dessen Kreis sich das Fahrzeug befindet.
Nein, den Behördengang übernehmen wir für Sie. Sie erhalten von uns bereits angemeldete Kurzzeitkennzeichen per Expressversand.
Ja, da jedes Fahrzeug zeitgleich nur eine Zulassung haben kann, muss es spätestens 2 Werktage vor dem gewählten Liefertag abgemeldet werden.
Antragsteller ist die Person, die das Fahrzeug überführen wird. Achten Sie bei der Eingabe darauf, dass die Anschrift mit den Angaben des Personalausweises/der Meldebescheinigung übereinstimmt. Die Weitergabe der Kurzzeitkennzeichen an einen weiteren Fahrer ist nur auf eigene Gefahr möglich da Ordnungswidrigkeiten zahlungspflichtig an den Antragsteller weitergeleitet werden.
Diese werden benötigt um Rückfragen schnell klären zu können und damit eine reibungslose Zulassung zu gewährleisten.
Eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine siebenstellige Nummer und muss bei Zulassung des Kurzzeitkennzeichens zum Nachweis des Versicherungsschutzes der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die von uns angebotene eVB Nummer beinhaltet die gesetzliche Haftpflichtversicherung.
Die Fahrgestellnummer (FIN) finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter dem Kürzel "E".
Diese ist in der Regel eine siebzehnstellige Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Achten
Sie bitte bei der Eingabe darauf, dass Ihnen keine Tippfehler unterlaufen.
Ist die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs kürzer, kann diese entsprechend ausgenullt
werden (Bsp.: 0000000251W4G5462)
Der Preis beinhaltet die Anmelde-Gebühren der Zulassungsstelle, die eVB Nummer, die Schilder sowie den Express-Versand.
Ist noch keine Anmeldung der Kurzzeitkennzeichen erfolgt, kann die Bestellung per Mail storniert werden. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Bereits ausgestellte Kurzzeitkennzeichen können nicht storniert oder zurückgegeben werden.
Ihre Kurzzeitkennzeichen werden in der Regel zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr am gewünschten Liefertag zugestellt. Bitte beachten Sie, dass auch eine Zustellung per Express bei Lieferadressen auf Inseln oder ins Ausland mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Da der Zustellservice keine 100%ige Garantie für eine pünktliche Zustellung geben kann, empfehlen wir, dies bei der Wahl des Liefertages zu berücksichtigen.
Ja, innerhalb Deutschlands ist eine Zustellung am Samstag gegen Aufpreis möglich.
Innerhalb der EU ist die Lieferadresse frei wählbar. Zu beachten wäre jedoch, dass der Preis und die Lieferdauer variieren können.
Nein, diese Option wird von unserem Lieferservice nicht angeboten.
1. Geltungsbereich und Abwehrklausel
1.1 Für die über die Internetseite „kurzzeitkennzeichen-versand.de“ begründeten
Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber dieser Seite (im folgenden: Anbieter) und seinen
Kunden
gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der zum Zeitpunkt
der
Bestellung gültigen Verfassung.
1.2 Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Durch die Darstellung auf der Domain „kurzzeitkennzeichen-versand.de“ wird kein
bindendes
Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages abgegeben. Für den Kunden besteht
hierdurch die Möglichkeit, durch seine Bestellung ein Angebot abzugeben.
2.2 Durch das Absenden seiner Bestellung bestätigt der Kunde die Verbindlichkeit seiner
Bestellung und erkennt gleichzeitig diese Geschäftsbedingungen an.
2.3 Mittels einer E-Mail wird der Kunde über den Eingang seiner Bestellung der
Kurzkennzeichen
per Post in Kenntnis gesetzt, sie bedeutet jedoch noch nicht die Annahme des
Vertragsangebotes
durch den Anbieter. Erst durch den Versand der Kurzzeitkennzeichen oder einer ausdrücklichen
Annahme-Erklärung erfolgt die Annahme des Vertragsangebotes.
2.4 Für Fehler bei der Eingabe aller benötigen Daten sowie bei unvollständiger
Bereitstellung
der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen seitens des Kunden bei Abgabe der Bestellung
übernimmt die GVA Transit GmbH keine Haftung bezüglich etwaiger Komplikationen bei der
Abwicklung der Anmeldung der Kurzzeitkennzeichen, sei es im Hinblick auf Verzögerungen der
Bearbeitung der Bestellung oder einer gänzlich nicht zustande gekommenen Anmeldung.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware im Eigentum des Anbieters.
4. Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises für den Kurzzeitkennzeichen-Versand ist sofort mit
Vertragsschluss fällig.
5. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlich bestimmten Gewährleistungsrechte des Kunden. Eventuelle
Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter sind in Punkt 6 dieser AGB
geregelt.
6. Haftungsausschluss
6.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt
wurde. Der vorstehende Haftungsausschluss ist auch auf die gesetzlichen Vertreter und die
Erfüllungsgehilfen des Anbieters anzuwenden, falls der Kunde Ansprüche gegen diese stellt.
6.2 Von dem unter Punkt 6.1 bestimmten Haftungsausschluss sind vorsätzlich und grob fahrlässige
Pflichtverletzungen des Anbieters sowie nachfolgend aufgeführte Schadenersatzansprüche ausgenommen:
aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.Bei Nichteinhaltung des
Vertragszieles durch eindeutiges Verschulden des Anbieters, kann entsprechend des entstandenen Schadens
eine Teil- oder Gesamterstattung des Kaufbetrages vom Käufer angefordert werden. Für alle weiteren
Kosten übernimmt der Anbieter keine Haftung.Dies gilt auch bei Verzögerungen der Zustellung durch
Verschulden eines Dritten (Versandunternehmen).
6.3 Für die im Rahmen der Verwendung des Kurzzeitkennzeichens entstandene Ordnungswidrigkeiten bzw.
Schäden durch den Kunden oder Dritte übernimmt der Anbieter keine Haftung. Erfolgt eine Weitergabe der
Kurzzeitkennzeichen durch den Kunden an Dritte geschieht dies auf eigene Gefahr. Im Fall eines Schadens
oder einer Ordnungswidrigkeit werden entsprechende Schreiben zahlungspflichtig an den
Antragsteller/Kunden weitergeleitet bzw. die entsprechende Behörde an diesen verwiesen.
6.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
7. Widerrufsrecht
7.1 Eine Bestellung die vom Kunden ausgelöst, jedoch noch nicht bezahlt wurde kann von diesem ohne
Angabe von Gründen storniert werden.
7.2 Eine durch den Kunden ausgelöste und bezahlte Bestellung kann ohne Angabe von Gründen storniert
werden, sofern noch keine Zulassung des Kurzzeitkennzeichen erfolgte. Hier behält sich der Anbieter vor,
eine Bearbeitungsgebühr je nach bereits entstandenem Aufwand (max. 25,00 €) zu erheben.
7.3. Wurde bereits ein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt, ist die Bestellung von einer Stornierung ausgeschlossen.
8. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen
oder
Rechten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich, wenn der Kunde ein
berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
9. Aufrechnung
Der Kunde hat nur dann ein Aufrechnungsrecht, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung
rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird das geltende
Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet. Hiervon ausgenommen sind die zwingenden
Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat.
Ausgeschlossen ist die Anwendung des UN-Kaufrechts.
10.2 Der Sitz des Anbieters ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus dem
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter entstanden sind, falls der Kunde ein
Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
11. Salvatorische Klausel
Bei der Unwirksamkeit einer Bestimmung aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sie brauchen auf die Schnelle ein Kurzzeitkennzeichen - wir haben die Lösung.
Sie müssen nicht zur Zulassungsstelle - beantragen Sie die Zulassung hier. Originale werden nicht benötigt, Kopien reichen aus.
Auf kurzem Wege können Sie ein Kurzzeitkennzeichen erhalten
Den Liefertag können Sie beim Bestellprozess wählen. In der Regel sind 1-3 Werktage realisierbar. Sie können aber auch im Voraus für bevorstehende Überführungen bereits jetzt den Antrag stellen. Die Liste beim Liefertag zeigt Ihnen alle Optionen.
Die Bestellung beinhaltet
die gültigen Kurzzeitkennzeichen, eine Haftpflichtversicherung, die Zulassungsgebühren und Express-Versand.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages
benötigen wir die Angaben des Fahrers als Antragsteller (siehe Felder auf der Startseite) und diese Unterlagen in bester Qualität als Kopie:
- Fahrzeugbrief (Vorderseite, aufgeklappt)
- Vorderseite und Rückseite vom Fahrzeugschein mit Abmelde-Datum
- falls keine gültige HU auf dem Schein vermerkt ist, benötigen wir auch einen gültigen HU-Bericht zum Fahrzeug.
- gültiger Ausweis, beidseitig
Für die Beantragung der Kurzzeitkennzeichen müssen Sie NICHT deutscher Staatsbürger sein
Die Bestellung auslösen (Felder ausfüllen) kann jede Person. Der Antragsteller muss mind. 18 Jahre alt sein.
Rabattcode für Zustelloption End of Day
Damit Sie die Kurzzeitkennzeichen so schnell wie möglich in den Händen halten können, versenden wir diese normalerweise per Express mit der Zustelloption bis 12:30 Uhr.
Sollten Sie es aber nicht ganz so eilig haben, bieten wir Ihnen die Zustelloption "End of Day" an. Die Zustellung erfolgt dann immer noch per Express, jedoch im Laufe des Tages.
Tragen Sie hierfür bei der Lieferadresse oder im Bemerkungsfeld "End of Day" ein und geben Sie im letzten Bestellschritt den Rabattcode VdEofD10 ein.
Haben Sie einen gültigen Ausweis / ausländische ID, reicht ein gut leserliches Foto bzw. Scan aus.Sind Sie kein deutscher Staatsbürger, haben jedoch eine deutsche Wohnanschrift, benötigen wir neben Ihrem Ausweisdokument eine Meldebestätigung.
Die Antragstellerdaten müssen mit den Angaben des Ausweises übereinstimmen.
Die Fotos/Scans des Fahrzeugscheins müssen einwandfrei und vollständig lesbar sein. Überprüfen Sie, ob alle Angaben gut erkennbar und alle Seitenränder vorhandensind.
Das Kennzeichen, die Briefnummer (Nr. 16) sowie die Fahrgestellnummer (E) müssen mit den Angaben im
Fahrzeugbrief übereinstimmen.
Auf der Rückseite des Fahrzeugscheins finden Sie das Abmeldedatum bzw.
den freigelegte Sicherheitscode. Ist kein Vermerk auf Ihrem Schein zu finden, muss das Fahrzeug noch
spätestens 2 Werktage vor dem gewählten Liefertag abgemeldet werden.
Ist ein Beiblatt (Allonge) am Fahrzeugschein befestigt, benötigen wir auch davon eine Kopie.
Auch hier ist zu beachten, dass alle Angaben vollständig und gut erkennbar sind. Es dürfen keine
Angaben abgedeckt oder geschwärzt werden.
Überprüfen Sie, ob Ihnen der aktuellste Fahrzeugbrief vorliegt.
Handelt es sich um einen Blankobrief (Neufahrzeug) benötigen wir zusätzlich beide Seiten
des COCs für vollständige Fahrzeuge.
Eine Zulassung des Kurzzeitkennzeichen kann hier nur erfolgen, wenn eine gültige HU vorliegt.
Diese wird vom TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra, etc. ausgestellt. Überprüfen Sie, ob Ihnen der aktuellste HU Bericht
vorliegt.
Neufahrzeuge benötigen keinen HU Bericht sofern dieser auf dem Fahrzeugschein vermerkt ist
(Vorderseite links/unten) bzw. zu dem Fahrzeug bislang nur ein Blankobrief vorliegt.
Der HU Stempel auf der Rückseite des Fahrzeugscheins reicht nur bedingt aus.
Eine Abgasuntersuchung (AU) wird nicht benötigt.